Ihre Meldung kann einzig durch den von IGEL bestellten Ombudsanwalt eingesehen werden. Erst nachdem Sie hierzu Ihr Einverständnis erklärt haben, kann der Sachverhalt einem hierzu beauftragten und speziell geschulten Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens, z.B. dem Compliance Officer, berichtet werden. Näheres zu unserer Ombudsanwältin und ihrer Tätigkeit erfahren Sie hier. Es steht Ihnen selbstverständlich zu jeder Zeit frei, sich auch über die internen Meldewege vertrauensvoll an den Compliance Officer oder Ihren unmittelbaren Vorgesetzten zu wenden.